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30. 11. 1825

1796

Stuttgart, Cotta an Goethe und A. v. Goethe (Kuhn 2, 144f):

[ QuZ Nr. IV-1796: Sie halten disen Verkauff2 von hoher Bedeutung, allein da er sich nur für diejenigen vom Verleger der sämtlichen Werke erzielen läßt, wovon das Verlags Recht nicht besonders honorirt wurde, wie von Weygand bei Werthers Leiden, Vieweg bei Herrmann und Dorothea pp so beschränkt er sich vorzüglich auf

die Gedichte
Faust
Herrmann und Dorothe

wovon nach meinen Inventarien jährlich bei 150, 300 und 200 Ex. abgegangen sind, wovon der Ertrag nach Abzug der Druk und andern Kosten etwa zu rt 400 zu schäzen ist –

Hievon mögen auf den Faust bei 250 rt fallen – den meine Handlung zu 1 rt netto ansezt und in der Buchhändler Zahlung also 23 gr erhält, 3 gr gehen p Ex. auf Einband, Emb[allage]; 2 gr auf Druk und Papier, 2 gr mögen Fracht, Verlust, Zinsen anzunemen seyn, also der reine Ertrag pp 16 gr.

Die Aufklärung, welche Sie über den neuen Abdruk verlangen, ist folgende:

In einer, wie die meinige, geordneten Handlung wird genaue Inventur gehalten und aus dieser nach dem Wahrscheinlichkeits-Calcul ermessen, wann eine Auflage abgesezt seyn kan. Ist es ein gangbarer Artikel, so wird nicht die Zeit abgewartet, bis die Auflage erschöpft ist, sondern geraume Zeit vorher mit dem Druk begonnen – . . . So war es auch mit 468Faust der schon Jahr und Tag begonnen wurde und den ich auch beginnen konnte, da ich nach dem frühern Vertrag das Vorzugsrecht vor jedem andern Verleger bei gleichen Bedingungen geniesse und mir wohl bewußt war, daß ich auf diese eingehen würde –

Die unbedingte Annahme Ihrer Punctation hat diß auch von meiner Seite bewiesen, daher die Zahl 1825 auch auf dem Titel steht, was ja leicht hätte beim Alten gelassen werden können, wenn in meiner HandlungsWeise etwas möglich wäre, was den Schein nur der Unredlichkeit begründen könte – ]